Denken Sie an die Nachfolgeregelung Ihrer Buchhandlung!!
Plötzlich verstirbt Inhaberin oder der Inhaber einer Buchhandlung und die Nachfolge ist nicht geregelt. Das Lebenswerk kann nicht weiterbetrieben werden, da der Nachlass nicht geklärt ist. Oder sogar keine Bankvollmacht vorliegt. Die Buchhandlung ist nicht maövrierbar.
Sprechen Sie mich gerne an und wir erarbeiten für Sie ein persönliches Handbuch für Ihre Buchhandlung .
Ihr Christoph Honig – Beratung für den Buchhandel